Besondere Geschäftsbedingungen Rent-to-own

Für Verträge über Mietkauf („Rent-to-own“) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Ableton ("AGB", ) sowie die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA",) von Ableton, soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für Rent-to-own nichts Abweichendes bestimmt ist.

Abweichungen von den AGB und den EULA:

  • Beim Vertrag handelt es sich bis zur letzten monatlichen Zahlung ("Abschlusszahlung") um Softwaremiete.
  • Mit der Abschlusszahlung wird der Vertrag zu einem Softwarekauf, und die AGB und die EULA gelten ohne Änderung.
  • Die Softwaremiete kann jederzeit pausiert werden. Ableton ist berechtigt, eine Höchstdauer für eine solche Pause festzulegen.
  • Befindet sich der Kunde während der Softwaremiete in Zahlungsverzug, kann Ableton den Zugang zur Software während des Verzuges sperren; weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte von Ableton, insbesondere hinsichtlich einer Kündigung, bleiben unberührt.
  • Der Kunde kann den Vertrag über Rent-to-own jederzeit vor der Abschlusszahlung kündigen. Mit dem Wirksamwerden einer solchen Kündigung enden alle Rechte des Kunden in Bezug auf den Vertrag (einschließlich etwaiger Rückzahlungen).
  • Ziffer 8 der AGB ("Widerrufsbelehrung für Verbraucher") kommt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über Rent-to-own zur Anwendung und nicht erst, wenn der Vertrag mit der Abschlusszahlung in einen Softwarekauf übergeht.
  • Bis zur Abschlusszahlung sind alle dem Kunden gemäß Ziffer 9 der AGB ("Nutzungsrechte") sowie Ziffer 3 der EULA ("Lizenzeinräumung") eingeräumten Rechte zeitlich begrenzt.