Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

WICHTIG:

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDE RECHTLICHE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESES DOKUMENT FÜR ALLE BENUTZER GELTEN SOLL, OBWOHL EINIGE ABSCHNITTE FÜR EUROPA ANGEPASST SIND, UM DEN LOKALEN GESETZEN ZU ENTSPRECHEN. DIESE ABSCHNITTE GELTEN NUR FÜR KUNDEN, DIE DAS ABLETON PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN.

PRÄAMBEL

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (der "EULA") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder in Ihrer persönlichen Eigenschaft oder im Namen einer juristischen Person) ("Sie") und der Ableton AG, um Ihnen eine Lizenz zur Nutzung der Ableton-Produkte (wie unten definiert), wie in diesem EULA dargelegt, unter den Bedingungen dieses EULAs zu erteilen, sowie zur Nutzung der zusätzlichen Dienstleistungen, die von Ableton oder von Dritten für zahlende Kunden bereitgestellt werden.

Indem Sie auf die Schaltfläche "Akzeptieren" klicken, die diesem EULA folgt, und/oder die Ableton-Produkte installieren und/oder anderweitig nutzen, bestätigen Sie, dass Sie diesen EULA gelesen haben, seine Bedingungen verstanden haben und damit einverstanden sind, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr damit einverstanden sein, an diesen EULA gebunden zu sein, haben Sie die Nutzung der Ableton-Produkte unverzüglich und dauerhaft einzustellen. Wenn Sie den EULA im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, erklären Sie, dass Sie dazu befugt sind. 

Dieser EULA steht in keinem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, mit dem Sie das Ableton-Produkt erworben haben (z. B. über das Internet oder in einem autorisierten Händler). Zusätzlich zu diesem EULA können weitere Bedingungen gelten, wie z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ableton ableton.com/gtc oder andere Bedingungen, soweit anwendbar. Ableton, und nicht ein autorisierter Händler, ist allein für diese Anwendung und deren Inhalt verantwortlich.

Zusätzliche oder alternative Bedingungen können gelten, wenn Sie Ableton-Produkte über einen autorisierten Händler erwerben. Diese zusätzlichen/alternativen Bedingungen finden Sie in Anhang 1.


1. Definitionen

In diesem EULA haben die wie folgt definierten Begriffe die folgende Bedeutung:

(1) Ableton bezeichnet die Ableton AG, Schönhauser Allee 6-7, 10119 Berlin, Deutschland, und alle mit Ableton verbundenen Unternehmen (Kontaktinformationen finden Sie unter: ableton.com/contact-us).

(2) Der Begriff "Ableton-Tochtergesellschaft" bezeichnet jedes Unternehmen, das mit der Ableton AG, ihren Tochtergesellschaften und ihrem Konzern verbunden ist oder von ihnen kontrolliert wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Tochtergesellschaften der Ableton AG, die sich mehrheitlich im Besitz der Ableton AG befinden, jede Muttergesellschaft, die eine Mehrheitsbeteiligung an einer solchen hat, und die Tochtergesellschaften dieser Muttergesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz der Ableton AG befinden.

(3) Der Begriff "Ableton-Produkt" bezeichnet alle Software, Packs und Software-Bundles, die von Ableton entwickelt, lizenziert und/oder geliefert werden.

(4) Der Begriff "Autorisierter Händler" bezeichnet jeden Drittanbieter, der offiziell von Ableton beauftragt wurde, Ihnen Ableton-Produkte zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen.

(5) Der Begriff "Verbraucher" bezeichnet Sie als natürliche Person, die Ableton-Produkte zu einem Zweck lizenziert hat, der nicht Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(6) Der Begriff "Bildungsversionen" bezeichnet Ableton-Produkte, die für die Verwendung durch Schulen, Lehrer, Ausbilder, Studenten und andere Bildungseinrichtungen bestimmt sind.

(7) Der Begriff "Erweiterungen" bezeichnet alle Add-ons zu Ableton-Produkten, die Ihnen von Ableton separat zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte von Drittanbietern, Packs und alle Updates und Upgrades für die Add-ons.

(8) Der Begriff "Gratis-Versionen" bezeichnet Ableton-Produkte, die von Ableton kostenlos zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf OEM-Versionen und Testversionen.

(9) Der Begriff "Live" bezeichnet die Software "Ableton Live" und alle Presets, Soundsamples, Loops, musikalischen Phrasen, Musikbeispiele, enthaltenen Softwareinstrumente und -effekte, STEM, Daten und andere Inhalte oder Versionen anderer Ableton-Produkte, die von Ableton mit Ableton Live geliefert werden. Der Begriff "Live" umfasst auch, ist aber nicht beschränkt auf Ableton Live Suite, Ableton Live Intro, LE-Versionen, Lite-Versionen, OEM-Versionen oder modifizierte Versionen von Live, die von Ableton an Sie lizenziert wurden, sowie alle Updates und Upgrades.

(10) Der Begriff "Note" bezeichnet die Software "Ableton Note" und alle Presets, Klangbeispiele, Loops, musikalischen Phrasen, Musikbeispiele, enthaltenen Softwareinstrumente und -effekte, STEM, Daten und andere Inhalte oder Versionen anderer Ableton-Produkte, die von Ableton mit Ableton Note geliefert werden, sowie alle Updates und Upgrades.

(11) Der Begriff "OEM-Versionen" bezeichnet kostenlose modifizierte Versionen von Ableton-Produkten, die zusammen mit Hardware von Drittanbietern geliefert werden.

(12) Der Begriff "Open Source" bezieht sich auf freie oder quelloffene Software oder Elemente, die in Ableton-Produkten enthalten sein können, je nachdem. Diese Komponenten werden nicht im Rahmen dieses Vertrags lizenziert, sondern direkt unter den jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen und werden in Ableton-Produkten oder Drittanbieter-Inhalten geliefert und enthalten.

(13) Der Begriff "Packs" bezeichnet von Ableton separat gelieferte Produkte, die Software, Inhalte von Drittanbietern und/oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material enthalten können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Presets, Sound-Samples, Loops, musikalische Phrasen, Musikbeispiele, Software-Instrumente und -Effekte, STEM, Daten und andere Inhalte sowie alle Updates und Upgrades. Einzelheiten finden Sie unter: ableton.com/packs/

(14) Der Begriff "Vorgängerversion" bezeichnet eine frühere Version eines Ableton-Produkts, für die ein Upgrade/Update auf die neueste Version durchgeführt wird, sowie eine frühere Version eines Ableton-Produkts mit eingeschränkten Funktionen, zu der weitere Funktionen oder Erweiterungen hinzugefügt werden. Wird die Lizenz für die frühere Version des Ableton-Produkts an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, werden keine Upgrades oder Updates für diese Version vorgenommen, es sei denn, die Übertragung erfolgt in Übereinstimmung mit Abschnitt 6.

(15) Der Begriff "Software" bezeichnet jedes von Ableton entwickelte, hergestellte, lizenzierte und/oder gelieferte Softwareprodukt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Live, Note, jegliche Software, die in Ableton-Hardware und -Erweiterungen enthalten ist, jegliche Presets, Sound-Samples, Loops, musikalische Phrasen, Musikbeispiele, Software-Instrumente und -Effekte, STEM, Daten und andere enthaltene Inhalte sowie alle Updates und Upgrades.

(16) Der Begriff "Software-Bundle" bezeichnet die Kombination aus Software und Erweiterungen und anderen Produkten, die als Bundle für Sie lizenziert werden, wie z.B. Ableton Live Suite.

(17) Der Begriff "STEM" bezeichnet einen Teil oder einen separaten Track einer Musiksammlung.

(18) Der Begriff "Anwendungen Dritter" bezeichnet Anwendungen oder Websites Dritter, mit denen Ableton-Produkte verbunden sein können.

(19) Der Begriff "Inhalte Dritter" bezeichnet Inhalte, die von Dritten entwickelt, hergestellt, lizenziert oder geliefert werden, oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material Dritter, das in Ableton-Produkten verwendet oder enthalten sein kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Presets, Sound-Samples, Loops, musikalische Phrasen, Musikbeispiele, Software-Instrumente und -Effekte, STEM, Daten und andere Inhalte sowie alle Updates und Upgrades.

(20) Der Begriff "Testversionen" bezeichnet Ableton-Produkte, die für einen begrenzten, von Ableton festgelegten Testzeitraum zur Verfügung stehen, um den Entscheidungsprozess im Hinblick auf den Erwerb einer kommerziellen Version zu erleichtern.

(21) Der Begriff "Benutzerkonto" bezeichnet das Online-Konto für die Registrierung und Autorisierung von Ableton-Produkten (falls zutreffend) sowie andere Benutzeraktivitäten, für Details siehe: ableton.com/signup

Die Verwendung solcher Begriffe im Plural schließt den Singular ein und umgekehrt. Weitere Begriffe können im EULA definiert werden.


2. Eigentum/geistige Eigentumsrechte

(1) Durch das Herunterladen, die Installation, das Kopieren oder die Nutzung eines Ableton-Produkts erwerben Sie keine Eigentumsrechte an diesem Ableton-Produkt. Ableton-Produkte sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Rechte zur Nutzung von Ableton-Produkten, wie sie in diesem EULA dargelegt sind, werden Ihnen von Ableton lizenziert, nicht verkauft.

(2) Marken, die in Ableton-Produkten enthalten sind oder auf diesen angezeigt werden, sind Marken oder eingetragene Marken der Ableton AG oder der mit Ableton verbundenen Unternehmen in Deutschland, den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Marken, Handelsnamen, Produktnamen und Logos von Dritten können Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer sein. Sie sind nicht berechtigt, Markenzeichen, Handelsnamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten in oder auf einem Ableton-Produkt zu entfernen oder zu verändern. Dieser EULA ermächtigt Sie nicht, die Namen von Ableton oder seinen Lizenzgebern oder deren jeweilige Marken zu verwenden.

(3) BITTE BEACHTEN: DIESE KLAUSEL GILT NICHT, WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN

(a) Ableton oder Abletons Lizenzgeber für Inhalte Dritter, die in Ableton-Produkten enthalten sind („Zugerechnete Inhalte“), und für Inhalte Dritter, die als optionale Packs zur Verfügung gestellt werden, ist der Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an Ableton-Produkten (einschließlich aller Urheberrechte, Marken und Patente), unabhängig von den Medien oder der Form des Ableton-Produkts, ob online, auf physischen Medien oder anderweitig.

(b) Es ist Ihnen zu keinem Zeitpunkt während oder nach der Laufzeit des EULAs gestattet, das ausschließliche Recht und den Titel von Ableton oder Abletons Lizenzgebern (nur in Bezug auf Zugerechnete Inhalte) oder die Gültigkeit der Ableton-Produkte direkt oder indirekt anzufechten oder zu bestreiten.

(c) Sie dürfen nicht versuchen, eine Software oder ein anderes Produkt zu entwickeln, das das "Look and Feel" eines Ableton-Produkts enthält oder anderweitig davon abgeleitet ist.


3. Lizenzeinräumung

Unter der Bedingung, dass:

(a) Sie haben das Ableton-Produkt rechtmäßig erworben oder den Produktschlüssel gekauft und die Erlaubnis zum Herunterladen des Ableton-Produkts von Ableton oder einem Autorisierten Händler erhalten und sind nicht von dem entsprechenden Kaufvertrag zurückgetreten,

(b) Sie haben den anwendbaren Preis bezahlt, und

(c) Sie verwenden eine autorisierte Kopie des Ableton-Produkts, und

(d) falls zutreffend, haben Sie sich registriert und verfügen über ein gültiges Benutzerkonto oder ein Konto eines Autorisierten Händlers.

gewährt Ableton Ihnen gemäß dieses EULAs eine persönliche, eingeschränkte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung und/oder zum Kopieren des Ableton-Produkts zur Verwendung auf

(a) Ihrem Computer oder Dateiserver zur lokalen Nutzung innerhalb Ihres Netzwerks, vorausgesetzt, dass das Ableton-Produkt jeweils nur auf einem Gerät verwendet wird; und

(b) Ihrer kompatiblen Ableton-Hardware.

Im Falle der Nutzung innerhalb eines Netzwerks muss das Netzwerk Ihnen oder einem Mitglied Ihrer Unternehmensgruppe gehören, geleast sein und/oder von Ihnen kontrolliert werden, wozu ein Unternehmenslizenznehmer, Tochtergesellschaften im Mehrheitsbesitz eines Unternehmenslizenznehmers, eine Muttergesellschaft, die eine Mehrheitsbeteiligung an einem solchen Unternehmenslizenznehmer hält, und die Tochtergesellschaften im Mehrheitsbesitz einer solchen Muttergesellschaft gehören.

Für Käufe bei Autorisierten Händlern können zusätzliche/alternative Lizenzbedingungen gelten. Bitte beachten Sie Anhang 1.


4. Aktivierung und Benutzerkonto

Falls das betreffende Ableton-Produkt durch ein kontobasiertes Lizenzmanagementsystem geschützt ist, müssen Sie es registrieren und mit einem Benutzerkonto verbinden und einen Freischaltschlüssel erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Ableton unter ableton.com/support. Die Übertragung oder Abtretung des Benutzerkontos ohne die ausdrückliche Zustimmung von Ableton ist verboten.


5. Lizenz-Beschränkungen

(1) Sie sind nicht berechtigt, das Ableton-Produkt zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder das jeweilige Ableton-Produkt als "Software as a Service" anzubieten.

(2) Sie sind nicht berechtigt, das Ableton-Produkt oder eine Kopie davon ganz oder teilweise zu verwenden, zu kopieren, zu verändern oder zu übertragen, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. 

(3) Sofern nicht andere Lizenzbedingungen (z.B. Bedingungen für Inhalte Dritter) gelten, gilt das Folgende in Bezug auf Materialien wie Presets, Sound Samples, Loops, musikalische Phrasen, Musikbeispiele, Software-Instrumente und -Effekte, STEM, Daten und andere Inhalte, die im Ableton-Produkt enthalten sind: 

(a) Diese Materialien werden ausschließlich für die Verwendung mit dem Ableton-Produkt, für die Verwendung als Musikinstrumente und Sounddesign-Elemente und für die Integration in oder die Verwendung bei der Entwicklung von Musikkompositionen bereitgestellt. Die Materialien dürfen nicht weiterverkauft, unterlizenziert oder anderweitig vertrieben werden, es sei denn, dies ist hier ausdrücklich vorgesehen. Die Verwendung der Materialien (insbesondere Presets, Soundsamples, Loops, musikalische Phrasen und Musikbeispiele) für die Erstellung anderer Sound-Packs, als Sound-Library für jegliche Art von (Software-)Synthesizer, virtuellem Instrument, Sample-Library, sample-basiertem Produkt oder anderem Musikinstrument ist untersagt. Das bedeutet, dass Sie das im Ableton-Produkt enthaltene Material nicht umformatieren, mischen, filtern, neu synthetisieren oder anderweitig verändern dürfen, um es in einem eigenständigen kommerziellen Sampling-Produkt/Paket oder einer Software zu verwenden, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ableton.

(b) Die Verwendung von unverändertem Material das isoliert erscheint, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Film- oder Spielesoundtracks, ist nicht gestattet, ohne eine separate Lizenz zu erwerben. Isoliertes Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klangsamples, Loops, musikalische Phrasen und Musikbeispiele, darf nicht als einzeln lizenzierbarer Inhalt verbreitet oder lizenziert oder verkauft werden, selbst wenn dieser Inhalt Teil einer Komposition ist, wenn das Klangmaterial in einer isolierten Datei wie einem STEM bereitgestellt wird.

(c) Sie dürfen das in dem Ableton-Produkt enthaltene Material wie Presets, Sound-Samples, Loops, musikalische Phrasen und Musikbeispiele verwenden, um Ihre eigenen originären Musikkompositionen zu erstellen, vorausgesetzt, dass zusätzliches Material hinzugefügt wird und die jeweiligen Presets, Sound-Samples, Loops, musikalischen Phrasen und Musikbeispiele wesentlich verändert werden.

(d) Sie dürfen weder Demosongs, die Ihnen mit dem Ableton-Produkt zur Verfügung gestellt werden, in Ihrer musikalischen Komposition verwenden, noch dürfen Sie solche Demosongs neu formatieren, mischen, filtern, neu synthetisieren oder anderweitig verändern, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach geltendem Urheberrecht vor.

(4) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung der Ableton-Produkte die geltenden Bestimmungen und Bedingungen von Vereinbarungen zwischen Ihnen und Dritten einzuhalten (soweit diese nicht im Widerspruch zu diesem EULA stehen).

(5) Alle Beschränkungen in diesem Abschnitt 5 gelten nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang.


6. Beschränkungen bei der Übertragung

(1) Sie dürfen das Ableton-Produkt nicht vermieten, verleasen oder in Unterlizenz vergeben, weder vorübergehend noch dauerhaft. Sie können jedoch die Lizenz zur Nutzung des Ableton-Produkts als Ganzes auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Jede Übertragung setzt jedoch voraus, dass Sie das Ableton-Produkt deinstallieren und/oder die Nutzung des Ableton-Produkts mit allen Komponenten einstellen und dass der Erwerber die EULA und andere anwendbare Bedingungen (z.B. die Bedingungen eines Autorisierten Händlers) akzeptiert, und kann verlangen, dass der Erwerber sich für ein Benutzerkonto und die Aktivierung des Ableton-Produkts registriert (während Ihre Erstinstallation de-registriert wird).

(2) Die mit NFR ("Not for Resale") gekennzeichnete Lizenz zur Nutzung des Ableton-Produkts darf nicht verkauft oder übertragen werden.

(3) Die Lizenz zur Nutzung einer Free Version darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ableton weder verkauft noch übertragen werden.

(4) Die Lizenz zur Nutzung eines Software-Bundles darf nur als Ganzes verkauft oder übertragen werden. Das Recht zur Nutzung von Ableton-Produkten, die im Software-Bundle enthalten sind, darf nicht separat verkauft oder übertragen werden.

(5) Die Lizenz zur Nutzung einer Testversion ist auf eine einmalige Nutzung pro Benutzer und pro Hardware-Gerät beschränkt. Sie dürfen sich nicht erneut unter einem anderen Namen oder einem anderen Konto oder von einem anderen Hardware-Gerät aus registrieren. Pro Hardware-Gerät kann sich nur ein Benutzer registrieren.

(6) Wenn Sie den Besitz eines Ableton-Produkts, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Kopie des Ableton-Produkts, an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, außer wie oben beschrieben, wird diese Lizenz automatisch beendet.

(7) Für Ableton-Produkte, die über einen Autorisierten Händler erworben wurden, können weitere Beschränkungen gelten, die eine Übertragung der Lizenz aufgrund von technischen Beschränkungen, die außerhalb der Kontrolle von Ableton liegen, nicht zulassen. Bitte beachten Sie Anhang 1.

(8) Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Ableton unter ableton.com/support.


7. Upgrades und Aktualisierungen

(1) Für ein Upgrade oder Update von Ableton-Produkten ist eine gültige Lizenz zur Nutzung der Vorgängerversion des jeweiligen Ableton-Produkts erforderlich.

(2) Wenn die Vorgängerversion des Ableton-Produkts als NFR gekennzeichnet ist oder war, gilt die oben beschriebene Übertragungsbeschränkung auch für die aktualisierte Version oder das Upgrade.

(3) Im Falle eines Upgrades oder Updates von einer Vorgängerversion eines Ableton-Produkts auf ein Software-Bundle erlischt die Lizenz zur Nutzung der Vorgängerversion des jeweiligen Ableton-Produkts sofort und wird durch die Lizenz zur Nutzung des Software-Bundles ersetzt. Die oben in Abschnitt 6 dieses EULAs beschriebene Übertragungsbeschränkung gilt dann für alle im Software-Bundle enthaltenen Produkte und Komponenten.

(4) Upgrades und Updates für Ableton-Produkte werden automatisch heruntergeladen. Sie können diese automatischen Downloads deaktivieren, indem Sie die entsprechenden Einstellungen in Ihren Einstellungen ändern.


8. Datenschutz

Ableton kann Informationen aus Ihrer Nutzung der Ableton-Produkte gemäß den geltenden Datenschutzregelungen verarbeiten. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung und die Datenschutzbestimmungen von Ableton finden Sie unter: ableton.com/privacy-policy


9. Testversionen

Der Zweck der Testversionen besteht ausschließlich darin, den Entscheidungsprozess im Hinblick auf den Erwerb einer kommerziellen Version zu erleichtern. Jede andere Verwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Weiterverkauf, die Übertragung oder die öffentliche Nutzung, ist strengstens untersagt. Diese Bedingung gilt auch über den Testzeitraum hinaus, unabhängig davon, ob das Ableton-Produkt mit einem eingeschränkten Funktionsumfang läuft oder nicht.


10. Versionen für den Bildungsbereich

Bildungsversionen dürfen nur in einem Bildungskontext von Schulen, Lehrern, Ausbildern und Studenten erworben werden. Bildungsversionen können die Einbeziehung zusätzlicher Geschäftsbedingungen und/oder Lizenzbedingungen erfordern und dürfen nur eingeschränkt genutzt werden; insbesondere dürfen sie nur an einen Erwerber übertragen werden, der die Voraussetzungen für die Lizenzierung einer solchen Version des Ableton-Produktes erfüllt. Darüber hinaus gilt Abschnitt 5 dieses EULAs. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der Ableton-Website unter ableton.com.


11. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

I. WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN

AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG für kostenlose Versionen: Vorbehaltlich Abschnitt 12. I. (1) dieser EULA ist die Haftung im Zusammenhang mit Gratis-Versionen ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle sonstiger Fahrlässigkeit haftet Ableton nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Schadensersatzanspruch für einen Rechtsmangel oder für einen Mangel des Ableton-Produkts besteht bei Gratis-Versionen nur, wenn Ableton den Mangel arglistig verschwiegen hat. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Ansprüche (die hiervon unberührt bleiben) ist Ableton nicht verpflichtet, Live Lite-Nutzern zusätzlichen technischen Support zu leisten.

II. WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT AUSSERHALB EUROPAS ERWORBEN HABEN

AUSSCHLUSS VON GARANTIEN: NUR FÜR DIE ZWECKE DIESES ABSCHNITTS II UMFASST DER BEGRIFF "ABLETON" ABLETON UND DIE LIZENZGEBER VON ABLETON (MIT AUSNAHME VON IHNEN) SOWIE ANDERE PARTNER FÜR ABLETON-PRODUKTE. SIE ERKENNEN AUSDRÜCKLICH AN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DES ABLETON-PRODUKTS AUF IHR ALLEINIGES RISIKO ERFOLGT UND DASS DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, LEISTUNG UND GENAUIGKEIT BEI IHNEN LIEGT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DAS ABLETON-PRODUKT "WIE GESEHEN", MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ABLETON LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS ABLETON PRODUKT AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT, DES RUHIGEN GENUSSES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.  ABLETON GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DES ABLETON-PRODUKTS NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE IM ABLETON-PRODUKT ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DES ABLETON-PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS FEHLER IM ABLETON-PRODUKT BEHOBEN WERDEN.  KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE, DIE VON ABLETON ODER EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER VON ABLETON ERTEILT WERDEN, BEGRÜNDEN EINE GARANTIE. SOLLTE SICH DAS ABLETON PRODUKT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, KANN ABLETON BESCHLIESSEN, IHRE KOPIE DES ABLETON-PRODUKTS ZU ERSETZEN. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT ZULÄSSIG, SODASS DER OBIGE AUSSCHLUSS UND DIE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.


12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

I. WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN

Begrenzung der Haftung:

(1) Ableton haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Ihre Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Ableton oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz [ProdHaftG] oder vergleichbaren Gesetzen in anderen Rechtsordnungen, die möglicherweise Anwendung finden, und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von Ableton für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer ausdrücklichen Garantie von Ableton etwas anderes ergibt:

(a) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Ableton nur, soweit sie Schäden an wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verursachen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. Soweit Ableton im Folgenden für einfache Fahrlässigkeit einzustehen hat, ist die Haftung von Ableton auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(b) Die Haftung von Ableton für Schäden, die durch den Verlust von Daten und/oder Programmen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und sachgerechter Datensicherung und Datensicherung Ihrerseits entstanden wäre.

(c) Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend für die Begrenzung des Schadensersatzes für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Ableton.

II. WENN SIE DAS ABLETON PRODUKT AUSSERHALB EUROPAS ERWORBEN HABEN

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN ABLETON ODER SEINE LINZENTGEBER (MIT AUSNAHME VON IHNEN)  IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, ODER JEDEN ANDEREN VERMÖGENSSCHADEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNTAUGLICHKEIT ZUR NUTZUNG DES ABLETON PRODUKTS ODER AUS EINEM DEFEKT DES ABLETON-PRODUKTS ODER EINEM DURCH DAS ABLETON-PRODUKT VERURSACHTEN SCHADEN ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BEEINTRÄCHTIGUNG DER SICHERHEIT IHRES COMPUTERS, IHRES BETRIEBSSYSTEMS ODER IHRER DATEIEN ODER DIE BEREITSTELLUNG ODER DAS VERSÄUMNIS DER BEREITSTELLUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN, SELBST WENN ABLETON AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON ABLETON IM RAHMEN EINER BESTIMMUNG DIESES EULAS AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE TATSÄCHLICH FÜR DAS ABLETON-PRODUKT BEZAHLT HABEN, ODER AUF DEN ERSATZ DES ABLETON-PRODUKTS DURCH EIN PRODUKT VON VERGLEICHBAREM WERT, WAS ABLETON NACH EIGENEM ERMESSEN FESTLEGEN KANN. DA EINIGE STAATEN UND RECHTSORDNUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ZULASSEN, KANN ES SEIN, DASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE GANZ ODER TEILWEISE NICHT GILT.


13. Freistellung

BITTE BEACHTEN: DIESE KLAUSEL GILT NICHT, WENN SIE DAS ABLETON PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN

Sie erklären sich damit einverstanden, Ableton und seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber sowie alle ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Lizenznehmer (mit Ausnahme von Ihnen), Unterlizenznehmer (mit Ausnahme von Ihnen), Rechtsnachfolger und Zessionare von und gegen alle Ansprüche, Haftungen, Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -ausgaben), die sich aus Ansprüchen, Prozessen oder Klagegründen ergeben, die sich auf Folgendes beziehen und/oder daraus entstehen

(a) Ihr Verstoß gegen eine Bedingung dieses EULAs;

(b) Ihre Verletzung von Rechten Dritter an Zugerechneten Inhalten; oder

(c) Ihre (missbräuchliche) Nutzung des Ableton-Produkts,

freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

Ihre Verpflichtungen aus dem vorangehenden Satz bleiben auch nach der Beendigung dieses EULAs bestehen.

Diese Klausel gilt auch nach der Beendigung dieses EULAs.


14. Inhalte und Anwendungen von Drittanbietern

(1) Das Ableton-Produkt kann jetzt oder in Zukunft Inhalte Dritter nutzen oder enthalten. Wenn Inhalte Dritter zur Verfügung gestellt werden, können die Bedingungen für deren Nutzung auf der Website www.ableton.com eingesehen werden. Ihre Nutzung solcher Drittanbieter-Inhalte unterliegt deren jeweiligen Bedingungen. Indem Sie diesen EULA akzeptieren, akzeptieren Sie auch die darin enthaltenen zusätzlichen Bedingungen, sofern vorhanden. Sie erhalten jedoch ein persönliches, beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Drittanbieter-Inhalte gemäß dieses EULAs und den zusätzlichen Bedingungen für diese Drittanbieter-Inhalte nur unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Zahlung vollständig erfolgt ist. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Wirkung für die Zukunft, wenn dieser EULA endet, z.B. wenn Sie von dem jeweiligen Kaufvertrag (z.B. mit Ableton oder einem Autorisierten Händler) zurücktreten oder eine Testphase endet.

(2) Ihre Nutzung des Ableton-Produkts kann Ihnen die Verbindung mit Anwendungen von Drittanbietern ermöglichen. Ihre Nutzung von Drittanbieter-Anwendungen unterliegt den dortigen Bestimmungen und Bedingungen.  Durch die Annahme dieses EULAs akzeptieren Sie auch die darin festgelegten zusätzlichen Bedingungen, falls vorhanden.

(3) Ableton lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen im Rahmen dieses EULAs in Verbindung mit den Inhalten Dritter und den Anwendungen Dritter ab und übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.

(4) Ableton haftet nicht für Kosten, die durch Leistungen entstehen, die nicht von Ableton erbracht werden.

(5) Die Rechte und Pflichten unter einer anwendbaren Open-Source-Lizenz bleiben von diesem EULA unberührt.

WENN SIE DAS ABLETON PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN: Für diesen Abschnitt 14. gilt außerdem Abschnitt 12. I. (1) dieses EULAs.


15. Autorisierte Händler

(1) Bei Käufen, die über Autorisierte Händler getätigt werden, ist Ableton nicht die Vertragspartei, die das Produkt oder die Dienstleistung verkauft. Ableton ist nicht mit Autorisierten Händlern verbunden, sondern nutzt deren Dienste über gesonderte Verträge. Der Zugang zu Autorisierten Händlern kann eine Registrierung bei dem jeweiligen Händler erfordern. Ableton hat keine Kontrolle über die Funktionalität und die Nutzungsbedingungen der Autorisierten Händler, die jeweiligen Konten, Dienstleistungen oder andere Bedingungen. In einigen Fällen (und vorbehaltlich der Bedingungen Ihrer Vereinbarung mit dem jeweiligen Autorisierten Händler, bei dem Sie das Ableton-Produkt erworben haben) kann es möglich sein, den jeweilige Autorisierten Händler zu benachrichtigen, um eine Rückerstattung des Kaufpreises zu erhalten, wenn das Ableton-Produkt nicht der geltenden Gewährleistung entspricht; eine solche Rückerstattung unterliegt jedoch den Bedingungen und Richtlinien des jeweiligen Autorisierten Händlers, die außerhalb der Kontrolle von Ableton liegen.

(2) Weitere Informationen zu den Bedingungen dieses EULAs, die sich speziell auf Ableton-Produkte beziehen, die bei Autorisierten Händlern erworben wurden, finden Sie in Anhang 1.


16. Laufzeit

(1) Sie können diesen EULA jederzeit kündigen, indem Sie das Ableton-Produkt zusammen mit allen Kopien in jeglicher Form unwiderruflich löschen oder vernichten.

(2) Die Rechte zur Nutzung des Ableton-Produkts sowie dieser EULA erlöschen automatisch, wenn Sie den gesonderten Kaufvertrag über dieses Ableton-Produkt (z.B. bei einem Autorisierten Händler) oder den sonstigen Erwerb des Ableton-Produkts rückgängig machen, z.B. durch Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf des Vertrages, spätestens jedoch bei Rückerstattung Ihrer Zahlung. In diesen Fällen sind Sie nicht mehr berechtigt, das Ableton-Produkt oder die enthaltenen Komponenten zu nutzen.

(3) Wenn die Beendigung dieses EULAs Packs, Inhalte von Drittanbietern oder andere lizenzierte Materialien (z. B. Soundsamples, Loops, musikalische Phrasen usw.) umfasst, dürfen Sie Musik, die diese Elemente enthält, nach der Beendigung dieses EULAs nicht weiterverbreiten oder öffentlich aufführen, der Öffentlichkeit zugänglich machen oder anderweitig kommerziell verwerten, ohne eine separate Lizenz von Ableton für diese Inhalte zu erwerben.

(4) Das Nutzungsrecht an dem Ableton-Produkt und/oder dem Drittanbieter-Inhalt endet spätestens mit dem Wirksamwerden der Kündigung des EULAs.

(5) Bestimmte in diesem EULA enthaltene Bedingungen bleiben auch nach der Beendigung bestehen, wenn dies hierin angegeben ist.

WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT AUSSERHALB EUROPAS ERWORBEN HABEN: Dieser EULA endet auch automatisch ohne dass Sie davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn das an anderer Stelle in diesem EULA festgelegt ist oder wenn Sie eine Bedingung dieses EULAs nicht einhalten. Bei einer solchen Beendigung stimmen Sie zu, das Ableton-Produkt zusammen mit allen Kopien in jeglicher Form sofort und unwiderruflich zu löschen oder zu zerstören.


17. Exportkontrollrecht

Ihre Nutzung von Ableton-Produkten kann den Export- und Importgesetzen der Vereinigten Staaten und anderer Länder unterliegen. Sie verpflichten sich, alle geltenden Export- und Importgesetze einzuhalten. Zum Beispiel, falls zutreffend, dürfen Sie das Ableton-Produkt nicht exportieren oder reexportieren, es sei denn, dies ist nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Recht des Landes, in dem das Ableton-Produkt erworben wurde, zulässig. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, darf das Ableton-Produkt nicht exportiert oder reexportiert werden (a) in oder an eine Nation oder einen Einwohner eines US-Embargolandes oder (b) an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder auf der Denied Persons List oder Entity List des US-Handelsministeriums steht.  Durch die Installation oder Nutzung einer Komponente des Ableton-Produkts sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind oder auf einer solchen Liste stehen.


18. Geltendes Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand/Streitbeilegung

I. WENN SIE DAS ABLETON PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN

(1) Dieser EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie ein Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl für Sie nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Die Rechtswahl gilt für Sie ferner nur insoweit, als nicht für einzelne Bestimmungen dieses EULA ein anderes Recht gewählt wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts oder Kollisionsnormen sind nicht anwendbar.

(2) Der Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA ist Berlin, wenn Sie Kaufmann im Sinne des § 14 BGB sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) Indem Sie diesem EULA zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, im Falle eines Anspruchs, den Sie aufgrund von oder in Verbindung mit Ableton-Produkten oder diesem EULA haben könnten, auf das Recht zu verzichten, sich an einem Gerichtsverfahren zu beteiligen, das als Sammelklage oder in ähnlicher Form wie eine Sammelklage erhoben und/oder aufrechterhalten wird.

II. WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT AUSSERHALB EUROPAS ERWORBEN HABEN

Geltendes Recht/Streitbeilegung: Dieses EULA unterliegt den Bundes- und Staatsgesetzen des Staates New York und der Vereinigten Staaten von Amerika und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Dieses EULA unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Durch Ihre Zustimmung zu diesem EULA erklären Sie sich im Falle von Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ableton-Produkten oder diesem EULA ergeben, mit der ausschließlichen persönlichen und sachlichen Zuständigkeit der Gerichte in Manhattan, New York, USA, für die Geltendmachung und Beilegung solcher Ansprüche einverstanden, wobei Ableton sich das Recht vorbehält, jeden Anspruch gegen Sie geltend zu machen und jedes rechtliche oder billige Rechtsmittel gegen Sie vor jedem Gericht überall auf der Welt anzustreben und zu erhalten. DURCH DIE ZUSTIMMUNG ZU DIESEM EULA VERZICHTEN SIE HIERMIT AUF DAS RECHT, SICH AN JEDER ART VON KLAGE ZU BETEILIGEN, DIE ALS SAMMELKLAGE ERHOBEN UND/ODER AUFRECHTERHALTEN WIRD.


19. Allgemein

I. WENN SIE DAS ABLETON-PRODUKT IN EUROPA ERWORBEN HABEN:

(1) Alle nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährten Rechte sind vorbehalten.

(2) Das Versäumnis oder die Verzögerung der Ausübung von Rechten durch Ableton im Rahmen dieser EULA oder bei einem Verstoß gegen diese EULA gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte oder den Verstoß.

(3) Da Sie unter dieses EULA keine direkten vertraglichen Transaktionen und Käufe mit Ableton tätigen, ist dieses EULA kein Verbrauchervertrag über digitale Güter gemäß § 327 BGB.

II. WENN SIE DAS ABLETON PRODUKT AUSSERHALB EUROPAS ERWORBEN HABEN

Dieser EULA stellt zusammen mit den anderen Regelungen und Dokumenten, auf die hierin ausdrücklich verwiesen wird, die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Ableton und Ihnen in Bezug auf den Gegenstand dieses EULAs dar und ersetzt alle Angebote, Zusicherungen, Absprachen und früheren Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere diesbezügliche Kommunikation zwischen den Parteien. Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährten Rechte sind vorbehalten. Jede Regelung in diesem EULA, die sich als ungültig oder nicht durchsetzbar erweist, gilt als gestrichen, und der Rest dieses EULAs bleibt davon unberührt; an ihre Stelle tritt eine durchsetzbare Regelung, die der ursprünglichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt.  Das Versäumnis oder die Verzögerung von Ableton, eines seiner Rechte unter diesem EULA oder bei einem Verstoß gegen dieses EULA auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte oder auf den Verstoß.

III.  Dieses Dokument ist eine Übersetzung zu lediglich informatorischen Zwecken. Im Fall von Widersprüchen zwischen der englischen Fassung dieses EULAs und der deutschen Übersetzung ist die englische Fassung maßgeblich.


ANHANG 1

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